Gebrauchtwagenkauf: unverbindliche Kilometerangabe

Wird bei einem Gebrauchtwagenkauf von privat in einer Kleinanzeige der Kilometerstand des Fahrzeugs angegeben und auch in den schriftlichen Kaufvertrag übernommen ("Beschreibung: km-Stand"), kann jedenfalls dann nicht von einer rechtsverbindlichen Eigenschaftszusicherung ausgegangen werden, wenn der Verkäufer nicht Erstbesitzer des Wagens ist. Der Verkäufer haftet in einem derartigen Fall nicht für einen nachträglich ermittelten höheren Kilometerstand.

Urteil des KG Berlin vom 26.08.2004
12 U 172/03
MDR 2005, 142

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps