Gebrauchtwagenkauf: TÜV haftet Käufer nicht für Untersuchungsfehler

Autokäufer können sich nicht in jedem Fall darauf verlassen, dass die Betriebserlaubnis zu Recht erteilt wurde. Daher besteht in der Regel kein Anspruch gegenüber dem TÜV oder einer ähnlichen Prüfeinrichtung, wenn das Fahrzeug bei der Prüfung nicht zulassungsfähig war und die Prüfplakette trotzdem erteilt wurde. Die Eintragung der TÜV-Bescheinigung in den Fahrzeugpapieren dient nicht dem Zweck, einen Fahrzeugkäufer in seinem Vertrauen auf die Richtigkeit der dortigen Angaben zu schützen.

Urteil des BGH vom 30.09.2004
III ZR 194/04
BGHR 2005, 156

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