Gebrauchtwagenkauf: BGH bejaht Ersatz von Mietwagenkosten bei Vertragsrücktritt

Tritt der Käufer eines Gebrauchtwagens nach Entdeckung eines vom Verkäufer verschwiegenen Unfallschadens vom Kaufvertrag zurück, kann ihm nach Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs ein Anspruch auf Ersatz der Mietwagenkosten für die (angemessene) Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeuges zustehen.

Urteil des BGH vom 28.11.2007
VIII ZR

16/07
BGH online

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps