Gewährleistungsausschluss bei Gebrauchtwagenverkauf durch Freiberufler

Ob ein Gebrauchtwagen von einem Händler oder einer Privatperson gekauft wurde, hat u. a. Auswirkungen auf einen Gewährleistungsausschluss, der seit der Schuldrechtsreform vom 1.1.2002 nur zwischen Privatpersonen wirksam ist.

Verkauft ein Unternehmer oder Freiberufler ein ihm gehörendes und sowohl gewerblich als auch privat genutztes Fahrzeug, stellt sich die Frage, ob er dann auch als Unternehmer im Sinne des Kaufvertragsrechts anzusehen ist. Das Oberlandesgericht Celle vertritt hierzu eine differenzierende Auffassung. Zunächst ist zu entscheiden, ob der Verkauf der privaten oder geschäftlichen Seite zuzuordnen ist. Ist dies - wie meist - nicht möglich, entscheidet, welcher Teil der Nutzung überwiegt. Im Fall einer lediglich nebenberuflich tätigen Dolmetscherin bejahte das Gericht eine überwiegend private Nutzung. Hierfür sprach auch, dass es sich beim verkauften Pkw um einen wertvollen Oldtimer handelte. Der Gewährleistungsausschluss war daher rechtlich nicht zu beanstanden.

Urteil des OLG Celle vom 11.08.2004
7 U 17/04
RdW 2004, 741
OLGR Celle 2004, 525

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