Kann die Versicherung ggf.
auch den Gegenbeweis erbringen?
Das ist sehr wohl möglich, wenn Sie sich bei der
Schadenmeldung nämlich in Widersprüche verwickelt haben, aus denen dann
plötzlich hervorgeht, dass das äußere Bild des Diebstahls nicht mehr vorliegt:
- Es ist nämlich nicht nur das Fahrzeug abhanden gekommen.
- Sie können auch die Fahrzeugpapiere beispielsweise nicht
beibringen.
- Außerdem fehlt einer der Fahrzeug-Schlüssel.
- Wenn die Versicherung dann noch nachweist, dass Sie sich
zufällig gerade in Geldnöten befunden haben, wird sie sich mit Sicherheit auf den
Standpunkt stellen, dass das äußere Bild des Diebstahls nun nicht mehr vorliege.
Vielmehr bestehe eine erhebliche Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung einer Entwendung.
In diesem Zusammenhang kann es beispielsweise darauf
ankommen, ob Sie bereits mehrfach wegen Diebstahls oder Betrugs vorbestraft sind. Wenn Sie
angegeben haben, dass zum Fahrzeug keine Nachschlüssel existieren, an einem abgelieferten
Schlüssel sich aber Kopierspuren befinden, ist der Widerspruch so erheblich, dass die
Versicherung jedenfalls die Leistung verweigern kann.
Sind Sie aber einmal unglaubwürdig, dann müssen Sie
in vollem Umfange beweisen, dass Ihnen das Fahrzeug gestohlen wurde und das ist -
wie gesagt - praktisch nicht möglich.
Daher gilt im Umgang mit Kasko-Versicherungen im Falle des
Fahrzeug-Diebstahls:
Äußerste Vorsicht bei Abgabe der
Schadenmeldung und noch größere Vorsicht beim Ausfüllen irgendwelcher Fragebögen!
Bedienen Sie sich im Zweifel lieber anwaltschaftlicher Hilfe,
auch wenn es etwas kostet. Zwar kann man es den Versicherungen nicht verdenken, dass sie
versuchen, Widersprüche aufzudecken um so ungerechtfertigte Leistungen zu vermeiden. Auf
der anderen Seite treten aber durch unbedachtes Ausfüllen von Fragebögen viele
Widersprüche auf, die bei ordentlicher Sorgfalt zu vermeiden wären und die dann dazu
führen, dass Geschädigte keine Versicherungsleistungen bekommen, auf die sie eigentlich
Anspruch hätten.