Geschwindigkeitsüberschreitung: Absehen von Fahrverbot wegen Augenblicksversagen

Hat ein Kraftfahrer ein Ortsschild übersehen und musste sich ihm aufgrund der äußeren Umstände (z. B. beginnende Bebauung, Fahrbahnverengung) auch nicht aufdrängen, dass er sich bereits im Ortsbereich befand, kann das Gericht ein so genanntes Augenblicksverhalten annehmen und von der Verhängung eines wegen der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung an sich angezeigten Fahrverbots absehen.

Beschluss des OLG Dresden vom 02.06.2005
Ss (OWi) 249/05
DAR 2005, 638

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps