Kein Fahrverbot bei übersehenem Ortsschild

Führt eine gut ausgebaute vierspurige Straße in eine Ortschaft und lässt die Art der Bebauung den Eindruck zu, man befände sich noch außerorts, liegt ein so genanntes Augenblicksversagen vor, wenn ein ortsfremder Kraftfahrer das Ortsschild übersieht und mit unverminderter Geschwindigkeit in den Ort einfährt.

Das Gericht kann in einem solchen Fall von einem angesichts der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung an sich angezeigten Fahrverbot absehen.

Beschluss des OLG Dresden vom 01.11.2005
Ss (OWi) 353/05
DAR 2006, 30

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