Was ist Schrittgeschwindigkeit?

In verkehrsberuhigten Zonen müssen Kraftfahrer die so genannte Schrittgeschwindigkeit einhalten. Was darunter zu verstehen ist, erklärt das Amtsgericht Leipzig: Schrittgeschwindigkeit ist mehr als Fußgängergeschwindigkeit (4-7 km/h), aber auch deutlich weniger als eine langsame Fahrgeschwindigkeit (20 km/h). Demzufolge ist unter Schrittgeschwindigkeit ein Tempo von ca. 15 km/h zu verstehen.

Urteil des AG Leipzig vom 16.02.2005
215 OWi 500 Js 83213/04
DAR 2005, 703

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