Strafmaß bei 170 km/h auf Landstraße

Überschreitet ein Autofahrer die auf einer Landstraße angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h um 100 km/h, ist von einer vorsätzlichen Begehungsweise des Verkehrsverstoßes auszugehen, da selbst die auf Landstraßen allgemein geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erheblich überschritten wurde. Dies rechtfertigt die Verhängung eines erhöhten Bußgeldes von 450 Euro und eines dreimonatigen Fahrverbots.

Beschluss des OLG Hamm vom 30.03.2005
4 Ss OWi 173/05
DAR 2005, 407

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