Benutzung des Handys als Diktiergerät
Eine unerlaubte Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt kann auch dann vorliegen, wenn das Telefonieren mit dem Handy wegen der nicht eingelegten SIM-Karte gar nicht möglich ist. Demzufolge kann ein Autofahrer mit einem Bußgeld belegt werden, wenn er das Handy während der Fahrt als Diktiergerät einsetzt. Entscheidend ist für das Thüringer Oberlandesgericht allein, dass der Autofahrer nicht beide Hände frei hat und erheblich vom Straßenverkehr abgelenkt wird.
Beschluss des OLG Jena vom 31.05.2006
1 Ss 82/06
Pressemitteilung des OLG Jena