Unerlaubte Handynutzung bei Funktionsprüfung

Die Frage der unerlaubten Benutzung eines Mobiltelefons während der Autofahrt beurteilt sich allein danach, ob das Handy in der Hand gehalten wird oder nicht. Dazu genügt es, wenn das Gerät aufgenommen wird und der Fahrer die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Telefon funktionsfähig zu machen.

Urteil des OLG Hamm vom 23.01.2007
2 Ss OWi 25/07
DAR 2007, 219

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