| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Beschädigungen infolge Unfalles sind durch die Teilkaskoversicherung generell nicht abgedeckt.
Bei einem Diebstahlsschaden kommt es darauf an, welche Versicherung Sie abgeschlossen haben. Bei neueren Kaskoversicherungen sind Telefone nur dann mitversichert, wenn eine spezielle Zusatzversicherung (natürlich gegen Zusatzprämie) abgeschlossen wurde und diese Telefone und die dazugehörige Antenne im Fahrzeug fest eingebaut sind. Handys sind über die Teilkaskoversicherung nicht mehr versicherbar. Bei älteren Versicherungen kann noch etwas anderes gelten. Hier waren fest eingebaute Telefone häufig mitversichert, im Einzelfall sogar im Fahrzeug befindliche Handys. Wer noch einen solchen alten Vertrag hat, fährt unter Umständen besser. Allerdings stellt sich auch hier im Schadensfall (speziell im Diebstahlsfall) immer die Frage, ob es nicht grob fahrlässig ist, ein Handy im Fahrzeug zurückzulassen. In diesem Falle wäre die Versicherung deshalb leistungsfrei.
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