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Kaskoversicherung: sorglose Aufbewahrung des Autoschlüssels
Lässt ein Autofahrer seine Jacke unbeaufsichtigt an der Garderobe eines Gemeindehauses hängen und sind die darin zurückgelassenen Autoschlüssel z. B. wegen eines Schlüsselanhängers leicht zuzuordnen, muss die Kaskoversicherung nicht für den Schaden aufkommen, wenn die Autoschlüssel von einem Unbekannten entwendet werden und damit der in der Nähe geparkte Wagen gestohlen wird.
Beschluss des OLG Stuttgart vom 10.08.2004
7 U 127/04
DAR 2004, 798