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Kaskoversicherung: 200 km/h bei Nässe

Ein Porschefahrer geriet nach einem Überholmanöver auf der Autobahn bei einer Geschwindigkeit von 200 km/h ins Schleudern und krachte in die Mittelleitplanke. Die Vollkaskoversicherung verweigerte die Erstattung des Unfallschadens mit der Begründung, dass es an diesem Tag stark geregnet und der Porschefahrer seine Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen nicht angepasst hatte.

Im Prozess legte die Versicherung ein Wettergutachten vor, das starke Regenfälle an diesem Tag bestätigte. Dies reichte dem Oberlandesgericht Köln jedoch nicht aus. Mit dem Wettergutachten war nicht bewiesen, dass die Fahrbahn genau zu dieser Zeit regennass war, was der Verunfallte bestritt. Da der Nachweis eines grob fahrlässigen Verhaltens nicht erbracht werden konnte, musste die Versicherung den Totalschaden an dem Porsche bezahlen.

Urteil des OLG Köln vom 09.05.2006
9 U 64/05
Pressemitteilung des OLG Köln

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