| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Eine Unterschreitung der Mindestprofiltiefe stellt eine Gefahrerhöhung dar, die zu einem Haftungsausschluss der Kaskoversicherung führen kann. Ein Haftungsausschluss setzt allerdings voraus, dass der Versicherte den technischen Mangel kannte oder ihn hätte kennen müssen. Das Landgericht Stuttgart verneinte eine derartige fahrlässige Pflichtverletzung des Autofahrers, da die Reifen lediglich an der so genannten Innenschulter abgefahren waren und dies für einen technischen Laien nur bei genauer Untersuchung erkennbar ist. Im Ergebnis musste die Kaskoversicherung für den Unfallschaden aufkommen.
Urteil des LG Stuttgart vom 13.01.2006
22 O 362/05
DAR 2006, 514
|
|