Was passiert, wenn ich an einem
Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung nicht teilnehme?
Die verkehrspsychologische Beratung ist
grundsätzlich freiwillig (und bringt einen Rabatt von zwei Punkten). Wenn Sie an dieser
Beratung nicht teilnehmen, so bleibt dies für Sie ohne Folgen.
Beim Aufbauseminar
kommt es darauf an, ob Ihnen die Behörde das Seminar nur empfohlen hat (8 bis 13 Punkte)
oder ob das Seminar ausdrücklich angeordnet wurde (14 Punkte oder mehr). Ist das
Aufbauseminar freiwillig und nehmen Sie nicht teil, dann bleibt das für Sie ohne Folgen.
Ist das Aufbauseminar jedoch Pflicht und nehmen Sie nicht teil, dann wird Ihnen
automatisch die Fahrerlaubnis entzogen. Einen neuen Führerschein bekommen Sie frühestens
nach 6 Monaten. Dann reicht es auch nicht mehr, nachträglich noch ein Aufbauseminar zu
absolvieren. Die Behörde kann und muss dann von Ihnen eine medizinisch-psychologische
Untersuchung verlangen.