Käuferwechsel
Finanzielle Situationen können sich ändern. Wer im einen
Jahr ein Auto auf Raten kauft, der kalkuliert natürlich nicht ein, dass er im nächsten
Jahr arbeitslos ist, weil sein Arbeitgeber pleite geht. Tritt dieser Fall aber ein, kann
er die vereinbarten Raten nicht mehr zahlen. Wenn der in Not Geratene dann jemanden
findet, der sein Auto haben möchte und bereit ist, die Raten weiter zu zahlen, dann wäre
es für ihn die beste Lösung, wenn er seine sämtlichen Rechte und Pflichten aus dem
Kaufvertrag abtreten könnte.
Dazu muss der Händler aber
seine Genehmigung erteilen, § 415 BGB. Das hat seinen Grund darin, dass
er sich Sie als Erstkäufer mit gutem Grund ausgesucht hat. Wenn er mit einer Zahlung des
Kaufpreises auf Raten einverstanden war, hat er sicherlich vorher Ihre finanzielle
Situation überprüft und für gut befunden. Wenn Sie jetzt ohne seine Zustimmung einfach
Ihren Part am Kaufvertrag auf jemanden Dritten übertragen könnten, Liefe der Händler
Gefahr, sich - ohne dies verhindern zu können - einen illiquiden Vertragspartner
einzuhandeln und dann seinem Geld nachlaufen zu müssen.
Daß das so nicht richtig sein kann, liegt auf der Hand.
Deshalb können sie Ihre Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag nur mit Genehmigung des
Händlers auf einen Dritten übertragen.
Der Händler wird sich dann vor seiner Zustimmung zuerst einmal anschauen, ob denn der
Übernehmer zahlungsfähig ist und natürlich nur dann zustimmen, wenn dies gesichert ist.
Aber auch dann muss er nicht zustimmen. Er ist in seiner Entscheidung in den Grenzen von
Treu und Glauben frei.