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Die Kfz-Versicherungen - Autoversicherungen

Einmal im Jahr sollte jeder Besitzer eines Autos prüfen, ob er sein Auto optimal versichert hat. Im Vordergrund steht dabei für die meisten Autofahrer zwar die Höhe des Beitrages zur Kfz-Versicherung. Dieser Leitfaden geht aber deutlich tiefer (siehe weiter unten) und verlinkt zu detaillierten Informationen zum Recht bei Autoversicherungen. So wird der Versicherungsschutz für Autofahrer eingehend erläutert. Es macht daher Sinn, einmal im Jahr oder alle paar Jahre die Beibehaltung oder Erweiterung des Leistungsumfangs der eigenen Kfz-Versicherung - auch anhand rechtlicher Kriterien - zu prüfen. Doch zunächst zu der möglichen Ersparnis bei der Autoversicherung. Die Preise für die Autoversicherung sind zum Jahresende wieder in Bewegung und die Fahrzeugversicherer locken zu diesem Zeitpunkt auch wieder mit neuen Tarifen. Die Preisunterschiede sind gewaltig.

Prämien-Unterschied laut Stiftung Warentest
Stiftung Warentest nennt für das Jahr 2011 zum Beispiel einen Preisunterschied für einen Vielfahrer (Mazda 6 1,8 Benziner in SFK 20) zwischen 484 Euro und 1.306 Euro. Es gibt im Web eine "Handvoll" aussagekräftiger Kfz-Vergleiche, mit der Sie die individuell passende KFZ-Versicherung finden können. Wegen der vielen Tarife mit den unterschiedlichsten Rabatten ist es aber nicht möglich, einen KFZ- Versicherungsvergleich "auf die Schnelle" durchzuführen. Auch Finanztip hat 2 leistungsstarke KFZ-Tarifvergleichs-Rechner integriert, die Ihnen einen kostenlosen Versicherungsvergleich ermöglichen, das jährliche Sparpotenzial anzeigen und Ihre persönlichen Vorgaben in einen Online-Antrag umsetzen. Falls Sie gleich dorthin "springen" möchten:

Hauptfälligkeit und Kündigungstermin
Für viele Kfz-Versicherungsnehmer ist der 30. November das letztmögliche Kündigungsdatum. Grund: Die Kfz-Versicherungen haben als Laufzeit das Kalenderjahr und weil die Kündigungsfrist einen Monat beträgt, verlängert sich die Laufzeit der bestehenden Kfz-Versicherung automatisch um ein Jahr, wenn der Kfz-Versicherungsvertrag nicht bis zum 30. November gekündigt wird. Man spricht insoweit von der Hauptfälligkeit bei Kfz-Versicherungen und diese Form der Hauptfälligkeit gilt für viele Kfz-Versicherungsverträge. Autobesitzer, die also für das kommende Jahr in eine günstigere Autoversicherung wechseln möchten, müssen bei entsprechender Hauptfälligkeit ihre Versicherung bis spätestens Ende November gekündigt haben. Wie die Untersuchung von Stiftung Warentest zeigt, kann durch den Wechsel der Kfz-Versicherung manchmal eine Ersparnis von mehreren hundert Euro im Jahr erzielt werden.

Kfz-Versicherungsvergleich
Kurze Hinweise zum Finanztip-Ratgeber Kfz-Versicherung
Der umfangreiche Ratgeber erläutert die einzelnen Arten der Kfz-Versicherung, die Tarifvergleiche zur Autoversicherung, weist auf Besonderheiten sowie Vorteile und Nachteile von Tarifen und Rabatten hin. Zahlreiche rechtliche Hinweise, wie zum Beispiel zum Kündigungsrecht oder Insolvenz der Versicherungsgesellschaft ergänzen den Leitfaden zur Kfz-Versicherung.
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Rabatte sind auch eine Gefahrenquelle. Beachten Sie daher die Besonderheiten, die bei der Gewährung von Beitragsnachlässen und Rabatten zu berücksichtigen sind. Eine hohe Ersparnis bieten Versicherungstarife mit Werkstattbindung. Will man aber wirklich deren Nachteile in Kauf nehmen? Für Käufer von Neuwagen ist ein wichtiges Kriterium, wie lange nach dem Kauf die Versicherung den Neuwert ersetzt, falls das Auto etwa durch einen Unfall zerstört wird.

Wer eine Kaskoversicherung abschließen möchte, sollte abwarten, bis der Vertrag mit dem neuen Versicherer abgeschlossen ist und dann erst den bestehenden Vertrag kündigen. Anders als bei der Haftpflicht, sind die Versicherungen nämlich nicht verpflichtet, den Kaskoschutz jedem anzubieten.

Ein Unfall pasiert immer plötzlich. Wird mir auch bei der Direktregulierung ein eventueller Personenschden ausreichend ersetzt? Welche Pflichten (Obliegenheiten) muss ich beachten, damit keine Leistungskürzung erfolgen kann? Wie gehe ich nach einem Unfall am besten im Hinblick auf den Schadenfreiheitsrabatt vor? Welche Rechte habe ich beim Direktanspruch an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung und was ist, wenn die Versicherung nicht zahlt? Wird mir auch bei der Direktregulierung ein eventueller Personenschden ausreichend ersetzt?

Beim Wechsel ist lediglich im Hinblick auf die Kaskoversicherung zu beachten, dass Sie einen neuen Versicherungsvertrag bereits abgeschlossen haben, bevor Sie Ihre alte Versicherungspolice kündigen. Begründung: Die neue Versicherung ist nicht verpflichtet, eine Kaskoversicherung für Sie zu akzeptieren. Beispiel: Haben Sie bei der alten Versicherung mehrere Unfallschäden verursacht, so besteht durchaus eine nicht kleine Wahrscheinlichkeit, dass der Neuversicherer nicht bereit ist, für Ihr Fahrzeug eine Kaskoversicherung zu übernehmen. Auch bei Luxuswagen, die gerne entwendet werden, kann es durchaus passieren, dass kein Abschluss einer Vollkaskoversicherung beim neuen Versicherungsunternehmen möglich ist. Wenn unerwartert der Kaskoschutz abgelehnt wird, empfiehlt sich die Prüfung eines möglichen Eintrags in der HIS Datenbank. Die An- und Ummeldung mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist deutlich komfortabler geworden. Einem möglichen Wechsel oder der Wahl des Erstversicherers steht dann nichts mehr im Wege.

Die Arten in der Kfz-Versicherung
Für den Fall, dass Sie die verschiedenen Zweige der Autoversicherung nicht ausreichend kennen: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung (Pflichtversicherung). Sie dient der Abdeckung der Schadensersatzansprüche, die einem Dritten durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr entstehen. Das Kraftfahrzeug-Haftplichtversicherungsrecht ist in der Europäischen Union weitgehend vereinheitlicht. Es gibt allerdings noch starke Unterschiede bei den Höchst-Schadenssummen in den EU-Staaten. Es sind folgende Arten bei der "Autoversicherung" zu unterscheiden:

Die Rechtsschutzversicherung wird auch manchmal in diesem Zusammenhang genannt, wenn es sich um eine Fahrzeug-Rechtsschutzversicherung oder eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung handelt. Die so genannte Mallorcapolice und die Autoschutzbriefe sind Zusatzversicherungen, die entweder ganz separat oder als zusätzliche Bausteine bei einer Kfz-Versicherung mit abgeschlossen werden können.
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