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Gesetzliche Grundlagen der Kfz-Haftpflichtversicherung

Nur die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter gesetzlich vorgeschrieben. So wird ein Auto nur zugelassen, wenn die erforderliche Versicherungsbestätigung (Versicherungskarte, eVB-Nummer) als Nachweis für die Kfz-Haftpflichtversicherung der Zulassungsstelle vorliegt. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt auf für Personen und Sachschäden sowie für Vermögensschäden der Geschädigten. Dazu gehört auch der Schutz der Insassen im eigenen Fahrzeug.

Nur der Fahrzeugführer und die Schäden des eigenen Kfz sind nicht im Versicherungsschutz enthalten, denn es ist eine Haftpflichtversicherung. Die Autohaftpflichtversicherung ist übrigens auch eine Art kleine Rechtsschutzversicherung, weil sie unberechtigte oder überhöhte Ansprüche des Unfallgegners abwehrt. Diese Prüfung von Ansprüchen erfolgt ebenso bei einer Privathaftpflichtversicherung.

Der Halter eines Kfz ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kraftfahrzeugs verpflichtet. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt Kontrahierungszwang. Dies bedeutet das Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen die Vertragsannahme verweigern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für den Halter eine "Muss-Versicherung".

Erhöhte Betriebsgefahr für den Fahrzeughalter.
Schadenersatzpflichtig ist im allgemeinen der Fahrer, der den Schaden verursacht hat. Im Straßenverkehrsrecht haftet qua Gesetz ( § 7 Straßenverkehrsgesetz) aber nicht nur der Fahrer für verursachte Schäden, sondern auch der Halter des Fahrzeugs (siehe Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), und zwar auch, wenn ihn kein eigenes Verschulden trifft. Dies ist eine gravierende Ausnahme von dem allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass Schadensersatz nur bei eigenem Verschulden zu leisten ist.

Wer ein Fahrzeug im Straßenverkehr führt, ist aufgrund des Führens schon mit einem höheren Risiko (Betriebsgefahr) behaftet. Diese Haftung ist verschuldensunabhängig. Gerade gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern (Fußgänger, Radfahrer) ist die Haftung nicht mehr ausgeschlossen. So können diese Unfallgegner auch dann ggf. eine Entschädigung vom Fahrzeughalter beanspruchen, wenn der Fahrzeugführer (Fahrer) am Unfall keine Schuld hat.

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Elektronische Versicherungsbestätigung kurz EVB
Früher musste für die Zulassung eines Autos eine Doppelkarte (Versicherungsbestätigungskarte) vom Versicherer ausgestellt werden. Diese Versicherungskarte dient dem Nachweis, dass für dieses Kfz eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen worden ist. Die Doppelkarte war dann bei der Zulassungsstelle für die Zulassung des Kfz vorzulegen. Dies geschieht heute online. Für jede Anmeldung und Ummeldung eines Fahrzeuges benötigen Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Die eVB-Nummer ist eine siebenstellige Kombination aus Zahlen und Buchstaben (Code).

So können in vielen Straßenverkehrsämtern Kraftfahrzeuge bequem online an- oder umgemeldet werden. Die Grundlage bildet hierfür die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Die Daten für das An- oder Ummelden werden in einem vollständig elektronischen Vorgang zwischen dem jeweiligen Versicherungsunternehmen, dem Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsbehörden ausgetauscht. Auch nach erfolgter Zulassung kann so administrativ leicht kontrolliert werden, ob dem Fahrzeughalter, zum Beispiel wegen Nichtversicherung, die Zulassung entzogen werden soll. Zahlt ein Fahrzeughalter nicht die Versicherungsprämie, so informiert der Kfz-Versicherer die entsprechenden Behörden und dem Fahrzeug wird die Zulassung entzogen.

Vielzahl von Tarifen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Basis für die Einteilung in Typklassen und in Regionalklassen bilden die Schadensverläufe. Dazu wird für jeden zugelassenen Fahrzeugtyp die Typklasse und der Zulassungsbezirk jedes Jahr neu ermittelt. Das heißt: Es wird geprüft, welche Schäden in den einzelnen Regionen von den Fahrern eines bestimmten Autotyps verursacht wurden. Je ungünstiger der Verlauf ist, desto höher ist die Einstufung in die jeweilige Typklasse oder Regionalklasse. Schon allein daraus ergeben sich eine Vielzahl von jährlich wechselnden Zuordnungen, die sich auf die Höhe der Haftpflichtversicherungsprämie auswirken.

Was ist bei Kfz-Haftpflichtversicherung zu beachten?
Die Mindestdeckungssumme in der Kfz-Haftpflicht ist nicht sehr hoch und beträgt zum Beispiel nur 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Sehr empfehlenswert ist aber der Abschluss einer deutlich höheren Deckungssumme. Empfohlen werden 100 Millionen Euro. Zum einen ist der gesamte Jahresbetrag nur geringfügig höher und zum anderen kann durch einen Verkehrsunfall tatsächlich ein Schaden entstehen, der mehr als 7,5 Millionen an Haftung ausmachen kann.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt nicht auf für Schäden, wie zum Beispiel für einen Schaden an der Windschutzscheibe aufgrund eines Steines, der vom vorausfahrenden Pkw hoch geschleudert wurde. Ein teilweiser Ausschlussgrund ist gegeben bei Fahrerflucht, fehlende Betriebserlaubnis, Alkohol oder Drogeneinfluss oder Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. In diesen Fällen zahlt die Kfz-Pflichtversicherung zwar zunächst. Sie wird jedoch beim Verursacher (Fahrzeugführer) Regress nehmen. Grundsätzlich ist der Regressanspruch auf maximal 5.000 Euro je Verstoß begrenzt.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug ins Ausland fährt oder im Urlaub einen Mietwagen nutzen möchte, sollte genau wissen, inwieweit die Versicherungsbedingungen den räumlichen Geltungsbereich der eigenen Kfz-Haftpflichtversicherung fassen. So kann bei einer sehr weiten Fassung die ansonsten erforderliche "Mallorca-Police"" entfallen.

Besondere Rabatte und Vergünstigungen
Der starke Wettbewerb unter den Versicherungsgellschaften hat zu sehr kreativen Vergünstigungen in Form von Prämiennachlass und Rabatten sowie kleinen Sonderleistungen geführt. Besondere Rabatte und Vergünstigungen kommen zum Beispiel in Betracht für Beamte, Hausfrauen, Hauseigentümer, Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining oder für Wenigfahrer. Nachlässe bzw. Rabatte gibt es aber auch für Garagenfahrer oder Einzelfahrer oder Partner, wenn sie nur selbst das Fahrzeug führen. Die Höhe der Versicherungsprämie für die Kfz-Haftpflichtversicherung ist daher von Faktoren abhängig. Dazu gehören insbesondere:

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