Autoversicherungen in der EU
In der EU und auch in den meisten anderen Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland aber in der Regel niedriger als in Deutschland. Um einen solcheen Unterschied auszugleichen, ist zum Beispiel der Begriff "Mallorca-Police" entstanden. Generell lassen sich die Unterschiede zur Deckungssumme durch anderweitige Versicherungen, beispielsweise Kaskoversicherung, Autozusatzversicherungen oder über Schutzbriefleistungen ausgleichen.
Die Abwicklung der Schadenersatzansprüche mit ausländischen Versicherungen wird in Deutschland durch inländische Behörden sehr unterstützt. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. einen deutschen Haftpflichtversicherer, der die Schadensregulierung stellvertretend übernimmt.
Kfz-Versicherung
• Einleitung
• Versicherungsvergleich
• Kündigung
• Kfz-Haftpflichtversicherung
• Autoversicherung EU
• Risikoausschluss
• Klagerecht
• Rückstufung SF
• Prämie Kfz-Haftpflicht
• Fahrzeugversicherung
• Teilkaskoversicherung
• Vollkaskoversicherung
• Grobe Fahrlässigkeit
• Insassenunfall 1
• Insassenunfall 2
• Schutzbriefe
Alle ausländischen Versicherungen müssen in einem EU-Staat (zum Beispiel Deutschland) einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen. So können alle EU-Bürger jeweils in ihrem Wohnland Ansprüche aus Verkehrsunfällen gegenüber einem EU-Ausländer geltend machen.
Bei Fahrten ins Ausland wird zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die grüne Versicherungskarte empfohlen. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben. So gilt innerhalb der EU gilt das Kennzeichenabkommen. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch: Grüne Karte genannt) kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern.
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