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Autoversicherungen in der EU

In der EU und auch in nahezu allen Ländern der Welt ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung Voraussetzung für die Zulassung eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr. Die Deckungssummen sind im Ausland aber in der Regel niedriger als in Deutschland. Um einen solchen Unterschied auszugleichen, ist zum Beispiel der Begriff "Mallorca-Police" entstanden.

Generell lassen sich auch in der EU die Unterschiede zu einer unzureichenden Deckungssumme durch Höherversicherungen ausgleichen. Jenseits der Kfz-Haftpflicht werden in den EU-Ländern auch anderweitige Versicherungen wie beispielsweise Kaskoversicherung oder Autozusatzversicherungen angeboten.

Die Abwicklung der Schadenersatzansprüche mit ausländischen Versicherungen wird in Deutschland durch inländische Behörden sehr unterstützt. Bei Unfällen mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland vermittelt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. (kurz DBGK) einen deutschen Haftpflichtversicherer, der die Schadensregulierung stellvertretend übernimmt. Das DBGK ist zuständig, wenn sich der Unfall in Deutschland unter Beteiligung eines ausländischen Kraftfahrzeuges ereignet hat. Das DBGK ist nicht zuständig bei einem Unfall, der sich im Ausland ereignet hat. War das gegnerische Fahrzeug in Deutschland zugelassen, könnte der Entschädigungsfonds der Verkehrsopferhilfe e.V. (VOH) zuständig sein.

Alle ausländischen Versicherungen müssen in einem EU-Staat (zum Beispiel Deutschland) einen Schadensregulierungsbeauftragten benennen. So können alle EU-Bürger jeweils in ihrem Wohnland Ansprüche aus Verkehrsunfällen gegenüber einem EU-Ausländer geltend machen.

Bei Fahrten ins Ausland wird zum Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung die grüne Versicherungskarte empfohlen. Sie ist zwar in den EU-Staaten und in vielen anderen Staaten nicht mehr zwingend vorgeschrieben. So gilt innerhalb der EU gilt das Kennzeichenabkommen. Das Mitführen der Internationalen Versicherungskarte für Kraftverkehr (auch: Grüne Karte genannt) kann bei einem Unfall die Schadensabwicklung jedoch wesentlich erleichtern.

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