Risikoausschlüsse bei der Kfz-Versicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung können Versicherungsunternehmen keine Risiken ausschließen. Ein Ausschluss bestimmter Risiken ist daher nur bei der Teilkaskoversicherung, der Vollkaskoversicherung und der Kfz-Insassenunfallversicherung möglich.
Kfz-Versicherung
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So ist allgemein bekannt, das in der Fahrzeugversicherung (Vollkasko- oder Teilkaskoversicherung) keine Erstattung erfolgt, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. In der Rubrik
Verkehrsrecht
bei Finanztip.de widmen sich zahlreiche Artikel allein der Frage, ob es sich bei diesem speziellen Verhalten um ein grob fahrlässiges Verhalten gehandelt hat. Seit dem Januar 2008 sorgt jedoch das verbraucherfreundliche
Versicherungsvertragsgesetz
dafür, dass Autofahrer auch bei grobem Verschulden zumindest einen Teilersatz beanspruchen können.
Das bewusste Herbeiführen eines Versicherungsfalles befreit auf jeden Fall die Versicherungsgesellschaft von ihrer Leistungspflicht in der Fahrzeugversicherung.
Finanztip.de
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