| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Beispiel: Wird ein Unfallschaden durch einen Radfahrer als Verkehrsteilnehmer verursacht, dann musste sich der Geschädigte an den Radfahrer (Unfallverursacher) halten. Man konnte vor 2008 nicht direkt die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers auf Leistung verklagen.
Bei der Autoversicherung war es schon immer möglich. Das Gesetz zur Kfz-Haftpflichtversicherung gibt dem Geschädigten das Recht, seine Ansprüche nicht nur gegenüber dem Halter oder dem Fahrzeugführer eines Autos geltend zu machen, sondern er kann auch direkt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf Leistung verklagen. [Mehr hierzu im Artikel Direktanspruch an die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung]. Die Versicherungsgesellschaft handelt im "eigenen Interesse", wenn sie versucht, unberechtigte Schadensersatzansprüche abzuwehren.
Unfall mit Personenschaden
Bei einem Unfall, in dem auch Personen verletzt werden, kommt häufig noch der Anspruch auf Schmerzensgeld dazu. Der Autoversicherer muss für alle Kosten aufkommen, die aufgrund des Unfalles entstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Arztkosten, die Kosten der Behandlung im Krankenhaus sowie wenn erforderlich auch die Kosten in der Rehabilitation sowie für Medikamente wie zum Beispiel Gehhilfen oder sogar einen Rollstuhl. Des weiteren ist die Versicherung verpflichtet, Kosten für Pflegekräfte oder notfalls sogar für Umbauten in der eigenen Wohnung zu ersetzen. Dies kann sogar dazu führen, dass auch Kosten für die Umschulung in einen neuen Beruf zu ersetzen sind. Damit ist aber zu beachten, dass der Versicherer nur dann zahlen muss, wenn diese Kosten nicht oder nur teilweise von anderen Stellen wie Krankenkasse oder Rentenversicherung nicht gezahlt werden.
Direktregulierung
In vielen Fällen erfolgt die komplette Schadensabwicklung durch die gegnerische Haftpflichtversicherung (Direktregulierung). Dies ist zwar für alle Beteiligten sehr komfortabel. Es kann jedoch dazu führen, dass nicht alle berechtigten Ansprüche zumindest sofort erfüllt werden. Nicht selten gehen die gegnerischen Kfz-Versicherungen zunächst davon aus, dass beim Unfall eine Mitschuld vorliegt und die Versicherung deshalb beabsichtigt, die Entschädigung zu kürzen. Im Einzelfall ist zu entscheiden, ob dies akzeptiert wird oder ob man dagegen ggf. sogar rechtlich vorgeht. [Mehr hierzu im Artikel Versicherung zahlt nicht].
|
|
|
|