Kfz-Versicherung verklagen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine
Pflichtversicherung und erlaubt ein direktes Klagerecht, d.h. der Geschädigte kann direkt die Versicherung bei Nichtleistung verklagen.
Nach dem Versicherungsvertragsrecht von 2008
ist dieses Recht auch auf andere Haftpflichtversicherungen erweitert worden.
Beispiel:
Wird ein Unfallschaden durch einen Radfahrer als
Verkehrsteilnehmer verursacht, dann muss sich der Geschädigte
an den Radfahrer (Unfallverursacher) halten. Man konnte vor 2008 nicht direkt die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers auf Leistung
verklagen.
Bei der Autoversicherung war es schon immer möglich. Das Gesetz zur Kfz-Haftpflichtversicherung gibt dem Geschädigten das Recht, seine Ansprüche nicht nur gegenüber dem Halter oder dem Fahrzeugführer eines
Autos geltend zu machen, sondern er kann auch direkt die
Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auf
Leistung verklagen.
Die Versicherungsgesellschaft handelt im "eigenen Interesse",
wenn sie versucht, unberechtigte Schadensersatzansprüche
abzuwehren.
Artikel per Zufallswahl:
Handy am Steuer - Was zahlt die Versicherung?
Neuwagenkauf fabrikneu Beschädigung Vorschaden
Lieferfristen
Abschleppkosten
Was ist, wenn ich wissen möchte, wieviel ich im Straßenverkehr trinken darf?
Feststellung eines Rotlichtverstoßes durch Mitzählen
Autobahngebühren in Österreich
Fahrverbot, Trunkenheitsfahrt, Ausnahme
Schmerzensgeld, Unfalltod, Kind
Nutzungsausfallentschädigung auch für Oldtimer
|
|