Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Nach einer Schadensregulierung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung kann es in vielen Fällen zu einer Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes kommen. Dem Kfz-Versicherungsvertrag liegt in aller Regel ein Schadenfreiheitsrabatt-System zugrunde. Das System ist einfach: Je länger das Versicherungsunternehmen keinen Anspruch zu regulieren hat, desto höher ist tendenziell der Schadensfreiheitsrabatt. Das Nichtverursachen oder das Nichtmelden von Schäden wird vom Autoversicherer belohnt.
Kfz-Versicherung
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Versicherungsunternehmen sind in ihrer Beitragskalkulation weitgehend frei. Dies hat zu einer Tarifvielfalt in den Angeboten der Kfz-Versicherung geführt, die nicht mehr duchschaubar sind. Es gibt eklatante Beitragsunterschiede sowohl in der Kfz-Haftpflichtversicherung als auch in der Kaskoversicherung (Fahrzeugversicherung). Die Rückstufung in die Schadensfreiheitsklasse erfolgt für Haftpflichtversichrung und Kaskoversicherung jeweils getrennt. Der Schadensfreiheitsrabatt kann also unterschiedlich sein.
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