Prämie der Kfz-Haftpflichtversicherung
Fahranfänger
sollten sich bei der Versicherung von
Familienmitgliedern erkundigen, ob sie in den Genuss
ermäßigter Beiträge wegen bereits
versicherter Familienmitglieder kommen. Denn Fahranfänger
zahlen sonst einen sehr hohen Aufschlag auf die
Versicherungsprämie.
Vorsicht bei Zweitwagenrabatten:
Ein rabattierter Zweitwagenvertrag von einem hochpreisigen
Versicherer kann im Zweifel ungünstiger sein, als
ein nichtrabattierter
Vertrag von einem anderen Anbieter. Entscheiden Sie sich für
die unbegrenzte Deckung in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist nur
geringfügig teurer. Sie haften sonst mit dem
Privatvermögen.
Die
Versicherungsprämien basieren im Grundsatz auf zwei
allgemeinen Kriterien:
- Typklasse des Fahrzeuges
(Schadenhäufigkeit eines bestimmten Fahrzeugmodells)
- Regionalklasse des
Zulassungsortes (Schadenhäufigkeit in einem regional
begrenzten Gebiet)
Neben
diesen zwei Standardkriterien sind von den
Autoversicherern
vielfältige Merkmale entwickelt worden. Nur mit ausgefeilten
Computerprogrammen können diese zahlreichen Prämienermittlungsmerkmale noch protokolliert und vergleichen werden. In aller Regel liegt diesen Kriterien eine individuelle Risikoeinschätzung von Halter, Fahrer, Region, Umfeld zugrunde.
- Beispiele für derartige Tarifmerkmale:
- Alter des Versicherungsnehmers bzw. des Fahrers
- Zeitraum seit Ausstellung der Fahrerlaubnis
- Alter des Fahrzeuges
- Regelmäßiger Abstellplatz des
Fahrzeuges
- Beruf des Versicherungsnehmers
- Jährliche Fahrleistung
- Einschränkung auf bestimmte Fahrer
Hier
liegt eindeutig eine nicht zu unterschätzende
Gefahrenquelle für den Versicherungsnehmer. Viele
Versicherungsnehmer denken nicht bei einer Änderung ihrer
Lebensumstände an die abgeschlossene Autoversicherung. Die
Tarifmerkmale ändern sich mit der Zeit; sie werden falsch
erinnert
oder falsch interpretiert. Kommt es dann zum Schadensfall macht sich
Unsicherheit breit und im schlimmsten Fall wird die Leistung verweigert
oder nur anteilig erstattet.
Daher sollte gelten: Bei
Veränderungen im
persönlichen Umfeld des Versicherungsnehmers die Police der
Autoversicherung konsultieren oder die Autoversicherung
möglichst
so abschließen, dass derartige Veränderungen keine
Einfluss
auf den Versicherungsschutz haben.
In
der Regel muss der Autoversicherer bei einem Verstoß des
Versicherungsnehmers zwar gegen die vertraglich
vereinbarten Tarifmerkmale trotzdem leisten. Es drohen
allerdings neben einer ggf.
möglichen Leistungsverweigerung
auch Vertragstrafen oder besondere Zuschläge.
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