Fahrzeugversicherung - Schadensabdeckung
Die Fahrzeugversicherung erstreckt sich auf Risiken und Schäden für das eigene Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Es ist bei der Fahrzeugversicherung zu unterscheiden zwischen Teilkaskoversicherung und Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung). Beide Fahrzeugversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall abgeschlossen werden (Selbstbehalt). Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung.
Kfz-Versicherung
• Einleitung
• Versicherungsvergleich
• Kündigung
• Kfz-Haftpflichtversicherung
• Autoversicherung EU
• Risikoausschluss
• Klagerecht
• Rückstufung SF
• Prämie Kfz-Haftpflicht
• Fahrzeugversicherung
• Teilkaskoversicherung
• Vollkaskoversicherung
• Grobe Fahrlässigkeit
• Insassenunfall 1
• Insassenunfall 2
• Schutzbriefe
In der Fahrzeugversicherung sind als Zubehör die Teile mitversichert, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Weiteres Zubehör kann bei Bedarf gegen einen Zuschlag zur Fahrzeugversicherung mitversichert werden, wenn der Versicherer dieses anbietet. Grundsätzlich gilt Zubehörteile müssen unter Verschluss verwahrt werden oder am Fahrzeug fest angebracht sein.
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