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Fahrzeugversicherung - Schadensabdeckung

Die Fahrzeugversicherung erstreckt sich auf Risiken und Schäden am eigenen Fahrzeug des Versicherungsnehmers. Es ist bei der Fahrzeugversicherung zu unterscheiden zwischen Teilkaskoversicherung und der Vollkaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung). Beide Fahrzeugversicherungen können mit oder ohne Selbstbeteiligung bei einem Schadensfall abgeschlossen werden (Selbstbehalt). Im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung in Deutschland keine Pflichtversicherung. Als reine Sachversicherung sichert die Fahrzeugversicherung auch keinen Personenschaden ab.

Was ist mitversichert?
In der Fahrzeugversicherung sind als Zubehör auch die Teile mitversichert, die in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind. Weiteres Zubehör kann bei Bedarf gegen einen Zuschlag zur Fahrzeugversicherung mitversichert werden, wenn der Versicherer dieses anbietet. Grundsätzlich gilt: Zubehörteile müssen unter Verschluss verwahrt werden oder am Fahrzeug fest angebracht sein.

Versichert ist nach den allgemeinen Bedingungen das Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses bei der Teilkasko oder der Vollkasko. Der Versicherungsschutz umfasst auch mitversicherte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). Zu dem losen Zubehör zählen zum Beispiel auch Schonbezüge und Pannenzubehör oder Schneeketten und Kindersitze.

Ohne Beitragszuschlag sind die Teile mitversichert, die im Fahrzeug fest eingebaut oder am Fahrzeug fest angebaut sind. Im Vordergrund stehen hier die fest eingebauten Navigationssysteme sowie Radio- und sonstige Audiosysteme sowie technische Kommunikationseinrichtungen und Leitsysteme. Besonders hochwertige Einbauten können an eine in den Versicherungsbedingungen enthaltene Wertgrenze "stoßen". Ist der Gesamtneuwert der Einbauten höher als die festgelegte Wertgrenze, so ist der übersteigende Wert nur mitversichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Bis zur genannten Wertgrenze wird allgemein auf eine Kürzung der Entschädigung wegen Unterversicherung verzichtet.

Im Umkehrschluss sind in der Fahrzeugversicherung nicht versichert: Alle "mobilen" Gegenstände, wie Mobilfunkgeräte, Handys und mobile Navigationsgeräte, auch wenn sie mit dem Fahrzeug durch eine Halterung verbunden sind. Ausgeschlossen von der Leistung sind damit auch persönliche Gegenstände der Insassen (Bekleidung oder Reisegepäck).

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Wer kann Ansprüche in welcher Region geltend machen?
Auch nicht unwichtig ist die Frage, für wen die Versicherung in welcher Region gilt. Der Versicherungsschutz der Kaskoversicherung erstreckt sich auf den Versicherungsnehmer und bei einem Leasing auch auf den Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeug. Der örtliche Geltungsbereich der Kaskoversicherung umfasst Europa sowie die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

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