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Die Jahresbeiträge richten sich bei der Teilkaskoversicherung nach der Typklassen-Einstufung. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt neben dem Fahrzeugtyp (Typklasse) auch vom Ort bzw. der Region ab, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse). Die Einstufung in die Typklasse führt auch dazu, dass die Versicherungsprämien für Voll- und Teilkasko in Relation zueinander bei manchen Fahrzeugtypen auch sehr unterschiedlich ausfallen kann. Wie dargelegt, kann es durchaus vorkommen, dass bei einem hohen Schadenfreiheitsrabatt in der Vollkasko der Beitrag in der Vollkasko in etwa so hoch ist wie in der Teilkasko.
Eine Teilkaskoversicherung deckt nur bestimmte Schäden am Auto ab. Sie kommt in Betracht für Fahrzeuge, bei denen die typischen Teilkaskoschäden abgedeckt werden sollen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden bei Unfällen und Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen (z.B. Vandalismus).
Zur Wildschadenklausel: Bei der Teilkaskoversicherung sollte geprüft werden, inwieweit Marderbisse versichert sind. So werden teilweise Schäden an Schläuchen, Bremsleitungen und der Verkabelung übernommen. In anderen Tarifen werden aber alle Schäden durch Marderbisse einschließlich der Folgeschäden ersetzt. Von Vorteil ist daher eine Wildschadenklausel, nach der Schäden durch Tiere aller Art als versichert gelten und Schäden an Schläuchen und Verkabelung durch Marderbiss einschließlich der Folgeschäden ebenfalls versichert sind. Durch eine Teilkaskoversicherung sind in der Regel folgende Schäden versichert:
Teilkasko oder Vollkasko?
Kann es sein, dass eine Vollkaskoversicherung preiswerter als eine Teilkaskoversicherung ist? Antwort: Ja, denn einen Schadenfreiheitsrabatt gibt es nur in der Vollkaskoversicherung und nicht bei der Teilkasko.
Die Kaskoversicherung (Fahrzeugvollversicherung) ersetzt alle Schäden am eigenen Fahrzeug. In nicht wenigen Fällen sind die Prämienunterschiede zwischen der Vollkaskoversicherung und der Teilkasko deutlich geringer, als man erwartet. Eine Faustregel als Empfehlung ist daher nicht angebracht. Und wenn doch, so könnte sie nur sehr grob in etwa lauten: Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich für neue Fahrzeuge während der ersten 5 Jahre. Im Einzelfall ist jedoch genau zu prüfen, ob der bestehende Schadenfreiheitsrabatt nicht doch für die Weiterführung der Kaskoversicherung auch für einen längeren Zeitraum spricht. Wird ein Auto über einen Kredit finanziert, ist in der Regel auch eine Vollkaskoversicherung abzuschließen.
Teilkasko zahlt nur Zeitwert
In den Versicherungsbedingungen für Teilkasko-Verträge ist in der Regel festgelegt, dass bei einem Schaden nur der Zeitwert ersetzt wird. Sie ist daher bei alten Autos keinesfalls zu empfehlen. Je geringer der Zeitwert des Fahrzeugs ist, desto weniger macht eine Teilkasko Sinn. Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung (zwischen 150 und 300 Euro) ist der Versicherungsschutz einer Teilkasko zu niedrigeren Prämien erhältlich. Eine derartige Selbstbeteiligung ist immer zu empfehlen. Einerseits wird die Prämie erheblich reduziert und andererseits kann der Selbstbehalt im Schadensfall ohnehin selbst aufgebracht werden.
Fazit: Die KFZ-Teilkaskoversicherung ersetzt nur bestimmte Schäden am eigenen Fahrzeug. Grundsätzlich ist die Teilkaskoversicherung nur bedingt empfehlenswert. Sie wird zum Beispiel für Fahrzeuge abgeschlossen, bei denen sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt oder zu teuer ist. Die Teilkasko findet daher vorwiegend Anwendung bei Autos, die einen Wert haben, aber für die eine Vollkaskoversicherung zu teuer ist. Die Prämienunterschiede zur Vollkaskoversicherung sind häufig geringer als allgemein vermutet wird. Ein Vergleich mit einem Autoversicherungsrechner sollte daher erfolgen, um den Unterschied zu kennen.
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