Ratgeber Teilkaskoversicherung
Unterschied zwischen Teil- und Vollkaskoversicherung
Eine Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden am Fahrzeug ab. Sie ist zu empfehlen für neue Fahrzeuge. Bei Fahrzeugen, die älter als 3 bis 5 Jahre sind, kann u.U. auch eine Teilkaskoversicherung sinnvoller sein.
Eine Teilkaskoversicherung deckt nur bestimmte Schäden am Auto ab. Sie kommt in Betracht für Fahrzeuge, bei denen die typischen Teilkaskoschäden abgedeckt werden sollen. Nicht versichert sind insbesondere Schäden bei Unfällen und Schäden durch mutwillige Handlungen fremder Personen.
Die KFZ-Teilkaskoversicherung greift bei Schäden am eigenen Fahrzeug. Grundsätzlich ist die Teilkaskoversicherung nur bedingt empfehlenswert. Sie wird zum Beispiel gewählt für Fahrzeuge, bei denen sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt. Sie findet daher vorwiegend Anwendung bei Autos, die einen Wert haben, aber für die eine Vollkaskoversicherung zu teuer ist. Die Prämienunterschiede zur Vollkaskoversicherung sind häufig geringer als allgemein vermutet wird. Ein Vergleich mit einem Autoversicherungsrechner sollte daher vorgenommen werden.
Die Teilkaskoversicherung
kommt nur für die in den
Versicherungsbedingungenvereinbarten Schäden auf. Dazu
gehören Schäden durch:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl einschließlich Einbruchteilediebstahl
und Raub
- unmittelbare Einwirkung von Sturm ab Windstärke 8
sowie Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Zusammenstoß mit Haarwild i.S. des BJagdG
während der Fahrt
- Glasbruch
- Kurzschluss (Verkabelung und Schnorschäden)
- Marderbiss ohne Folgeschäden
Die
Jahresbeiträge richten sich bei der Teilkaskoversicherung
nach der Typenklassen-Einstufung. Bei der Teilkaskoversicherung wird
(im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung) kein Schadenfreiheitsrabatt
berücksichtigt. Die Höhe des Beitrags hängt
neben dem Fahrzeugtyp (Typklasse) auch vom Ort bzw.
der Region ab, an dem das Fahrzeug angemeldet ist (Regionalklasse).
Die
Teilkasko ersetzt nur den Zeitwert. Sie ist daher bei alten Autos
ohne besonderen Wert nicht zu empfehlen. Durch die Vereinbarung einer
Selbstbeteiligung (zwischen 150 und 300 Euro) ist der
Versicherungsschutz zu niedrigeren Prämien
erhältlich.
Finanztip.de
Keine Gewähr für Richtigkeit
Artikel per Zufallswahl:
Unfallschaden Unfallgutachten Prozess Kostenerstattung
Parkplatz Blockieren Grundstückseinfahrt
Bedeutet 'Neuwagen' immer 'fabrikneu'?
Handynutzung Zubehörteile
Gegenbeweismöglichkeiten der Versicherung
Haftung bei Eisglätte auf Autobahnzubringer
Fahrtenbuchauflage Durchsetzung Zwangsmittel
Fahrverbot bei Rotlichtverstoß
Fahrertür Öffnen Seitenabstand
Unfallschaden Oldtimer Nutzugsausfall
|
|