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Fahrerunfallversicherung

Vor dem Abschluss einer Insassenunfallversicherung wird allgemein abgeraten und dies zu Recht. Denn viele Bürger wissen nicht, dass auch die Personen in dem Fahrzeug des Unfallverursachers durch dessen Kfz-Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Der Versicherungsschutz einer Fahrerunfallversicherung ist daher nur für den Fahrer relevant. Besser ist häufig eine allgemeine Unfallversicherung, die nicht nur für Personenschäden während einer Autofahrt aufkommt. Daher sollte gelten: Keine Insassenunfall, sondern eher eine allgemeine Unfallversicherung.

Unterschied zwischen Fahrerunfall- und Insassenunfall-Versicherung
Die Fahrerunfall-Versicherung erstattet je nach Einkommens- und Lebensverhältnissen des Fahrers Leistungen wie Verdienstausfall, Schmerzensgeld und Folgekosten sowie Leistungen für Hinterbliebene. Bei der Fahrerunfallversicherung wird der Fahrer mithin gestellt wie bei Schäden, die durch Dritte verursacht werden. Sie ist praktisch nur sinnvoll, wenn keine private Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung in Betracht kommt. Der Versicherungsschutz gilt nur für die Zeit hinterm Steuer. Die Jahresbeiträge sind jedoch mit ca. 30 bis 50 Euro überschaubar. In der Insassenunfallversicherung sind Mitfahrer versichert, die bei einem Unfall verletzt oder getötet werden. Eine solche Police ist überflüssig, weil berechtigte Ansprüche bereits durch die Kfz-Haftpflichtversicherung erfüllt werden. Verursacht ein anderer den Schaden, tritt dessen Versicherung ein.

Versicherungen und Banken sind - wie wir alle wissen - sehr kreativ im Erfinden von Produkten. Deshalb wird von einigen Gesellschaften die Fahrerunfallversicherung angeboten. Danach hat der Fahrzeugführer einen Anspruch auf Leistung von der Versicherungsgesellschaft, wenn er einen Unfall selbst verursacht oder wenn die Schuldfrage ungeklärt ist. Das Vorliegen einer Invalidität bzw. der Tod des versicherten Fahrers ist auch hier die Voraussetzung für eine Leistungspflicht. Im Todesfall zahlt die Fahrerunfallversicherung nach einem Unfall unabhängig von der Schuldfrage im Todesfall des versicherten Fahrers die vereinbarte Versicherungssumme an die Angehörigen.

Invalidität liegt im Sinne der Versicherungsbedingungen vor, wenn die versicherte Person durch den Unfall auf Dauer in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist und die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist und die Invalidität innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nach dem Unfall ärztlich festgestellt wurde und entsprechend bei der Fahrerunfallversicherung geltend gemacht wird. Ein Anspruch auf Leistung für Invalidität entfällt, wenn die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

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Wer ist versichert bei der Fahrerunfall?
Bei der Kfz-Fahrerunfallversicherung ist der berechtigte Fahrer des Pkw versichert. Als berechtigte Fahrer gelten Personen, die mit Wissen und Willen des Fahrzeughalters den versicherten Pkw führen und als solche im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen benannt sind. Ausgenommen sind davon angestellte Berufsfahrer und Beifahrer, wenn sie als solche den (für private Zwecke genutzten) Pkw gebrauchen.

Der Versicherungsschutz der "Fahrerunfall" kann auch noch weiter eingegrenzt sein, so zum Beispiel auf Personen im Altersbereich zwischen 23 Jahren und 65 Jahren. Ein Vorteil bleibt: Die Leistungen aus der Fahrerunfallversicherung werden auch dann gezahlt, wenn Sie unschuldig bei einem Unfall geschädigt werden und eine andere Versicherung ganz oder teilweise für den Schaden aufkommt.

Fazit: Die versicherten Risiken sind eng gefasst. Wie bei der Insassenunfall so gilt auch bei der Fahrerunfall die Empfehlung: Lieber Berufsunfähigkeit absichern, erst dann über private Unfallabsicherung nachdenken und die Fahrerunfallversicherung am besten gleich ganz vergessen. Eine normale Unfallversicherung gilt 24 Stunden am Tag und ist auch nicht auf das Autofahren von berechtigten Personen beschränkt.

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