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Unfallversicherung zu Kfz-Insassenunfallversicherung

Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein; sie ist aber nicht unbedingt zu empfehlen. So ist in vielen Fällen der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wichtiger. Im Vergleich zu anderen Unfallversicherungen, die ein Unfallrisiko abdecken, ist die Absicherung der Berufsunfähigkeit eindeutig die bessere Alternative. In den meisten Fällen ist die Berufsunfähigkeit nämlich nicht auf einen Unfall, sondern auf eine Krankheit zurückzuführen.

Für Kosten, die aus Arbeits- und Wegeunfällen entstehen, tritt die gesetzliche Unfallversicherung ein. Für die verbleibende Zeit ist - sofern gewünscht - eine private Unfallversicherung erforderlich. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt auch, wenn die Insassen des eigenen Autos Ansprüche gegen den Fahrer oder Fahrzeughalter haben. Dies wird häufig vergessen: Die im Fahrzeug befindlichen Beifahrer können den Unfallgegner oder den jeweiligen Fahrer über die Kfz-Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden in Anspruch nehmen. Damit bleibt nur der Fahrer selbst außen vor. Er ist jedoch auch mit einer Insassenunfallversicherung nicht gut bedient. Viel besser ist hingegen eine private Unfallversicherung, weil diese Unfallversicherung in jeglicher Beziehung und 24 Stunden am Tag einen Versicherungsschutz bietet.

Statt einer Insassenunfallversicherung bieten manche Autoversicherer auch als Ersatz eine so genannte Fahrerunfallversicherung an. Auch eine Fahrerunfallversicherung macht nur wenig Sinn und sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn keine private Unfallversicherung besteht. Die Fahrerunfallversicherung bietet nämlich nur einen Versicherungsschutz für die Zeit, in dem das Auto auch vom Fahrer bewegt wird.

Insassenunfallversicherung fürs Auto
In der Insassen-Unfallversicherungen besteht praktisch nur ein Versicherungsbedarf für den Fahrer, auch wenn alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern versichert sind. Sie fällt aber eindeutig in die Kategorie "wenig sinnvolle Versicherung". Nur die folgenden Schadensfälle werden ausschließlich durch die Insassen-Unfallversicherung gedeckt:

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Da die Kfz-Insassenunfallversicherung nur leistet, wenn nach einem Unfall die Kfz-Versicherung des Unfallverursachers den Schaden nicht deckt, darf sie keinesfalls auch nur ansatzweise mit einer privaten Unfallversicherung im Zusammenhang gebracht werden. Beispiel für Leistung der Kfz-Insassenunfallversicherung: Der Unfallverursacher lässt sich nicht ermitteln, weil er Fahrerflucht begangen hat oder weil sein Kfz nicht versichert war.

Die Deckung der Insassen-Unfallversicherung überschneidet sich mit der

Leistungen der privaten Unfallversicherung bei Invalidität:
Die Invalidität liegt vor, wenn nach einem Unfall ein dauerhafter körperlicher Schaden eintritt. Die Invaliditätssumme wird dann abhängig vom Invaliditätsgrad ausgezahlt. Bei vollständiger Invalidität wird entweder die volle Versicherungssumme oder eine monatliche Unfallrente gezahlt.

Die Insassen-Unfallversicherung kann nach dem Pauschalsystem oder nach dem Platzsystem abgeschlossen werden. Pauschalsystem: sämtliche Plätze des Fahrzeugs sind versichert. Platzsystem: nur bestimmte Plätze sind versichert. Als Zusatzleistungen können teilweise Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld aufgenommen werden. Falls doch ein Abschluss gewüscht wird: Wählen Sie im Zweifel den Progressionstarif. Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist 26%) steigt die Versicherungsleistung überproportional. Damit lässt sich das Risiko einer hohen Invalidität besser absichern.

Fazit: Im Zweifel sollte die Reihenfolge lauten: Lieber Berufsunfähigkeit absichern, erst dann über private Unfallabsicherung nachdenken und die Kfz-Insassenunfallversicherung am besten gleich ganz vergessen.

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