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Autoschutzbriefversicherung

Schutzbrief-Versicherungen erfreuen sich großer Beliebheit. Im allgemeinen wird ein Paket mit verschiedenen nützlichen und weniger Leistungen geschnürt, das Autofahrer und Urlauber ansprechen soll. Große Risiken werden hiermit nicht abgedeckt. Die Entschädigungsbeträge sind zumeist zu gering. Es sind dann nur "kleinere Risiken" versichert. Eine Schutzbriefversicherung kommt bei häufigen Fahrten mit dem Auto ins Ausland in Betracht. In Relation zu den Leistungen ist die Schutzbriefversicherung überteuert und die Leistungen sind teilweise auch durch Garantien und Versicherungen abgedeckt.

Grundsätzlich gilt: Eine Schutzbriefversicherung sollte Risiken abdecken, die beim Autofahren auftreten können und die nicht bereits Gegenstand einer anderen Versicherung sind. Bei altersschwachen und Fahrzeugen mit hohem Pannenrisiko kann sich ein Schutzbrief lohnen, besonders dann, wenn das Fahrzeug häufig benutzt wird. Bei neuen Fahrzeugen sind Schutzbriefe aufgrund des niedrigen Risikos, das sie abdecken, mehr als entbehrlich.

Der Versicherungsbeitrag besteht aus einem festen Betrag, der für ein pauschales Leistungspaket zu zahlen ist. Die Höhe des Betrages hängt von dem Umfang des Versicherungspaketes ab. Im wesentlichen handelt es sich um so genannte Autoreise-Schutzbriefe. In manchen Fällen ist eine Art Autoschutzbrief bereits Teil einer bestehenden Autoversicherung. Prüfen Sie dies oder ob Sie bereits anderweitig (zum Beispiel beim ADAC) einen solchen Schutzbrief besitzen. In diesem Fall verlangen Sie den Ausschluss des Schutzbriefes aus der Kfz-Versicherung und sprechen Sie insoweit auch die Versicherung auf einen Beitragsnachlass an. Alternativ kann natürlich auch der "separate Schutzbrief" gekündigt werden.

In Europa werden durch Schutzbriefe abgedeckt oder teilweise erstattet die Kosten für Reparatur des Fahrzeugs durch den Pannenhilfsdienst, Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt, Bergungsdienst und Ausgaben für die Heimreise oder Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln bei Diebstahl oder Totalschaden, Rücktransport von Versicherten bei Krankheit, Verletzung oder Tod. Bei einer Reise mit fremden Verkehrsmitteln können eingeschlossen sein: Rücktransport des Reisenden bei Krankheit, Abholen von minderjährigen Kindern, bei Krankheitsaufenthalt (ab zwei Wochen Dauer) ggf. auch die Besuchskosten einer nahestehenden Person.

Die Schutzbriefversicherung wie der klassische Schutzbrief für Pannenhilfe / Unfallhilfe erstattet keine Kosten, die bei der Autoreparatur anfallen. Grundsatz: Die Reparaturkosten in Werkstätten (nicht Pannenhilfsdienst) und die Kosten für Fahrzeugersatzteile werden nicht ersetzt.

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Zu den Zusatzleistungen von Autoschutzbriefen gehören zum Beispiel Kosten für die Beschaffung von Ersatzdokumenten oder Dolmetscherleistungen vor Ort. Als Mitglied eines Automobilclubs können noch weitere Vergünstigungen und Leistungen in Betracht kommen. Grundsätzlich sind aber keine großen Risikorisiken versichert. Ausgenommen vielleicht mal der Krankenrücktransport, wenn er medizinisch notwendig ist.

Vergleichbare Leistungen erhalten Sie aber auch oft günstiger und gegebenenfalls sogar in erweiterter Form bei einer Auslandsreisekrankenversicherung. Eine Auslandsreisekrankenversicherung deckt hohe Risiken ab und ist daher viel empfehlenswerter als ein Schutzbrief für Pannen- und Unfallhilfe. Im übrigen sind viele der Leistungen aus dem Schutzbrief auch in der Mobilitätsgarantie des Fahrzeugherstellers für neue Autos enthalten. Schauen Sie einfach mal in die Papiere Ihres neuen Autos. Die Mobilitätsgarantie, die Autoproduzenten mittlerweile aussprechen, umfasst in vielen Fällen ähnliche Leistungen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Mobilitätsgarantie eine freiwillige Garantie ist und insoweit auch vorgeschrieben werden kann, dass das Fahrzeug regelmäßig in einer Vertragswerkstatt des Autoherstellers gewartet wird. [Mehr hierzu im Artikel Garantie der Autohersteller].

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