| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Was zahlt die Versicherung, wenn das Auto gestohlen wird? Beim Diebstahl des Autos (Entwendungsschaden) ist eine Besonderheit zu beachten. So gelten bei Entwendung und Wiederauffinden des Fahrzeugs zusätzliche Regelungen. Wird das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige wieder aufgefunden und können Sie innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet. Einige Versicherer ersetzen die Bahnfahrtkosten der Fahrzeugabholung, wenn das Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem regelmäßigen Standort aufgefunden wird.
Sonderfall Wegfahrsperre: Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines Fahrzeugs infolge Diebstahls vermindert sich nach den Musterbedingungen grundsätzlich die Entschädigung um 10 Prozent. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls durch eine selbstschärfende elektronische Wegfahrsperre gesichert war. Die Regelung über die Selbstbeteiligung bleibt hiervon unberührt.
Sind Sie nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs verpflichtet, wird der Versicherer dessen Eigentümer. Wenn der Versicherer die Versicherungsleistung wegen einer Pflichtverletzung (z.B. wegen grober Fahrlässigkeit) gekürzt hat und anschließend das Fahrzeug wieder aufgefunden wird, gilt Folgendes: Ihnen steht ein Anteil am erzielbaren Veräußerungserlös nach Abzug der erforderlichen Kosten zu, die im Zusammenhang mit der Rückholung und Verwertung entstanden sind. Der Anteil entspricht der Quote, um die der Versicherer Ihre Entschädigung gekürzt hatte.
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