Zusammenfassung
Autoversicherung
Vollkasko
Kfz-Vers-Recht
Gut zu Wissen
Ratgeber Spezial
Auto + Geld
Abfragen Auszug
Kfz-Versicherung   Tarifvergleiche   Autoversicherungsrecht     bei Finanztip.de

Leistung der Vollkasko beim geleasten Auto

Für Leasingfahrzeuge besteht eine Sonderregelung bei der Vollkasko. Bei Totalschaden oder Diebstahl wird maximal der Wiederbeschaffungswert (ggf. in Höhe des Neupreises) ersetzt. Für Halter von Leasingfahrzeugen kann sich hier eine Versicherungslücke ergeben, weil in diesen Fällen der Leasingrestbetrag fällig ist.

Der Leasingrestwert ist in den ersten Jahren zumeist höher als der Wiederbeschaffungswert, weil die Wertminderung in den ersten zwei Jahren bei Autos besonders hoch ausfällt. In der englischen Sprache wird eine derartige Lücke auch als "GAP" bezeichnet und hierauf fußt auch die so genannten GAP-Klausel bzw. GAP-Deckung bei der Kfz-Versicherung.

Die GAP-Deckung ersetzt bei einem geleasten oder über ein Kreditinstitut finanzierten Pkw im Falle eines Totalschadens oder eines Verlustes durch Diebstahl während der Laufzeit des Leasing- oder Finanzierungsvertrages den Differenzbetrag zwischen der zu erstattenden Höchstentschädigung und dem offen stehenden Leasing- oder Finanzierungsrestbetrag. Im Falle einer Kredit-Finanzierung ist der Restbetrag die Summe der ausstehenden Finanzierungsraten und anteiliger Restrate. Nicht berücksichtigt werden dabei vor Eintritt des Schadenfalls fällig gewesene, nicht bezahlte Raten.

Die Leistung aus der GAP-Versicherung gilt nur Leasing- und Finanzierungsverträge mit marktüblichen Zinsen. Der Vertrag ist der Versicherungsgesellschaft auf Verlangen vorzulegen.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps