Zulassungsstelle darf Einzugsermächtigung fordern

Die meisten Landesverordnungen ermächtigen die Kfz-Zulassungsstellen, die Fahrzeugzulassung von der Erteilung einer Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer abhängig zu machen. Das Verwaltungsgericht Trier hält diese Praxis für rechtens. Insbesondere liegt darin kein unzulässiger Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des betroffenen Fahrzeughalters. Die Maßnahme ist angesichts der schlechten Zahlungsmoral der Steuerschuldner auch sachgerecht.

Urteil des VG Trier vom 24.05.2005
2 K 226/05.TR
RdW 2005, 448

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