Benutzung einer ungültigen Krankenversicherungskarte strafbar
Nimmt ein Patient Versicherungsleistungen durch Vorlage einer Krankenversicherungskarte bei einem Arzt in Anspruch, obwohl der zugrunde liegende Versicherungsvertrag bereits wirksam gekündigt wurde, macht er sich des Betruges strafbar.
Beschluss des OLG Hamm vom 09.03.2006
1 Ss 58/06
NJW 2006, 2341