Ungeklärter Kreuzungsunfall

Lässt sich bei einem Kreuzungsunfall nach Ausschöpfung aller Beweismittel nicht feststellen, welches der beiden beteiligten Kraftfahrzeuge bei Rot in die Kreuzung eingefahren ist, ist eine hälftige Schadensteilung gerechtfertigt.

Urteil des OLG Celle vom 17.01.2006
14 U 169/05
Pressemitteilung des OLG Celle

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