Verletzung eines Businsassen infolge Vollbremsung

Immer wieder kommen Insassen von Linienbussen infolge von Bremsmanövern zu Schaden. Die Gerichte sprechen den Verletzten nur dann Schadensersatzansprüche zu, wenn sich die Insassen sofort nach dem Einsteigen und während der gesamten Fahrt einen sicheren Halt gesucht haben. Dies ist insbesondere bei stehenden Fahrgästen oft nicht in ausreichendem Maße der Fall.

Nicht vergleichbar mit derartigen Situationen ist es, wenn ein sitzender Fahrgast infolge einer verkehrsbedingten Vollbremsung des Busfahrers von seinem Sitz fällt. Das Oberlandesgericht München sah keine Verpflichtung des Businsassen, sich einen besonders sicheren Sitzplatz zu suchen, wo er sich zusätzlich noch festhalten kann. Der Haftung des Busunternehmers steht auch nicht entgegen, dass der Anspruchsteller der einzige Fahrgast war, der infolge der Vollbremsung von seinem Sitz stürzte und sich verletzte.

Urteil des OLG München vom 02.03.2006
24 U 617/05
NJW-RR 2006, 97
NJW-Spezial 2006, 450

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps