Keine Verwertung von Maut-Gebührendaten zur Strafverfolgung

Daten aus dem Autobahn-Mauterfassungssystem dürfen nach einer Entscheidung des Landgerichts Magdeburg nicht zur Ermittlung von Straftaten (hier eine Reihe von Lkw-Diebstählen) herangezogen werden. Nach dem Autobahnmautgesetz ist die Verwendung und Verwertung der durch die Erfassungsgeräte gewonnen Daten ausschließlich für Zwecke der Abrechnung zulässig.

Beschluss des LG Magdeburg vom 03.02.2006
25 Qs 7/06
NJW 2006, 1073

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps