| Kfz-Versicherung Tarifvergleiche Autoversicherungsrecht bei Finanztip.de |
Ein Lkw-Vermieter, der gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts eine Haftungsreduzierung oder -freistellung gewährt, muss diese dem Leitbild der Kaskoversicherung anpassen. Es ist deshalb unzulässig, wenn zwischen den Vertragsparteien einerseits gegen ein zusätzliches Entgelt eine Haftungsfreistellung bei einer Selbstbeteiligung von 1.100 Euro vereinbart wird, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen jedoch eine Klausel enthalten ist, wonach der Mieter für Schäden an Fahrzeugaufbauten auch bei leichter Fahrlässigkeit uneingeschränkt haftet. Schäden am Aufbau des Lkws, die auf falscher Einschätzung der Ausmaße beruhen, kann ein Vermieter nur durch Individualvereinbarung ausnehmen; ein Stempelaufdruck stellt keine solche Individualvereinbarung dar.
Urteil des OLG Karlsruhe vom 10.03.2008 - 1 U 15/08, OLGR Karlsruhe 2008, 517
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