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Das Landgericht Osnabrück verneinte ein grob fahrlässiges Verhalten eines Fahrzeugmieters, der den Diesel-Pkw versehentlich mit Bio-Diesel betankt und dadurch einen Motorschaden verursacht hatte. Anders als beim Verwechseln von Benzin und Diesel, stellt die Verwechslung der beiden Dieselarten nur eine normale Fahrlässigkeit dar, da Durchschnittsbürger oftmals davon ausgehen, dass sich Bio-Diesel vom herkömmlichen Dieselkraftstoff nur dadurch unterscheidet, dass es ökologisch vorteilhafter ist.
Urteil des LG Osnabrück vom 14.12.2007
2 O 1793/07
DAR 2008, 484
| Hinweis: Das Versicherungsvertragsgesetz sieht ab dem Jahr 2009 vor, dass ein grob fahrlässig verursachter Schaden - abhängig vom Verschuldensgrad - zumindest anteilig zu ersetzen ist. |
| Verwandt: Grobe Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz |
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