In diesem Zusammenhang hat das Landgericht Erfurt entschieden, dass sich der Autovermieter in Höhe der nicht erstatteten Differenz schadensersatzpflichtig macht, wenn er seinen Kunden in Kenntnis des Anlasses der Fahrzeuganmietung nicht auf den günstigeren Unfallersatztarif hinweist.
Urteil des LG Erfurt vom 11.11.2005
2 S 15/05
NZV 2006, 90
Weiteres Urteil:
Ein Autovermieter ist verpflichtet, seinen Kunden, der nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug anmietet, darüber zu informieren, ob ein günstigerer Normaltarif als der Unfallersatztarif angeboten wird. Erhält der Kunde vom Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung nur den günstigeren Tarif ersetzt, muss der Autovermieter die Differenz zu dem von ihm angebotenen teureren Tarif erstatten.
Urteil des LG Erfurt vom 11.11.2005
2 S 15/05
DAR 2006, 459
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