Mofa-Führerschein

Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er zwar keinen Führerschein. Dafür benötigt der Fahrer lediglich eine so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren). Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (§ 5 FeV). Gleichwohl muss man, wenn man die Bescheinigung haben will, eine Prüfung ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muss man bei einer Fahrschule theoretischen Unterricht (mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten; Versäumung von nicht mehr als einer Doppelstunde ist unschädlich) genommen haben. Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürfen Sie die theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren. Ferner müssen Sie eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) absolvieren und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppenunterricht.
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