Mofa-Führerschein
Wer 15 Jahre oder älter ist, darf auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu braucht er zwar keinen Führerschein. Dafür benötigt der Fahrer lediglich eine so genannte Mofa-Prüfbescheinigung. Diese Prüfbescheinigung ist keine echte Fahrerlaubnis im Sinne der gesetzlichen Vorschriften (das ist besonders wichtig für jemanden, dem die Fahrerlaubnis entzogen wurde - er darf nämlich dann immer noch Mofa fahren). Die MOFA-Prüfbescheinigung kann jeder erwerben (
§ 5 FeV).
- Mofas sind Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm.
- Zum Führen eines Mofas muss man mindestens 15 Jahre alt sein.
- Personen, die vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen keine MOFA-Prüfbescheinigung.
- Die MOFA-Prüfbescheinigung schließt keine anderen Berechtigungen ein.
- Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Gleichwohl muss man, wenn man die Bescheinigung haben will, eine Prüfung ablegen. Um zu dieser Prüfung zugelassen zu werden, muss man bei einer Fahrschule theoretischen Unterricht (mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten; Versäumung von nicht mehr als einer Doppelstunde ist unschädlich) genommen haben. Machen Sie gleichzeitig einen anderen Führerschein, dürfen Sie die theoretische Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung leider nicht mit dem theoretischen Unterricht für den Führerschein kombinieren. Ferner müssen Sie eine praktische Ausbildung (also Mofa-Fahrunterricht) absolvieren und zwar entweder eine Doppelstunde à 90 Minuten Einzelunterricht oder zwei Doppelstunden Gruppenunterricht.