Neuwagen mit zu vielen Kilometern

Einem als Neuwagen erworbenen EU-Fahrzeug fehlt die zugesicherte Neuwageneigenschaft, wenn bei der Lieferung ein Kilometerstand von 307 km festgestellt wird. Der Käufer kann in diesem Fall vom Kaufvertrag zurücktreten bzw. die Lieferung eines mangelfreien Neuwagens verlangen.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 11.12.2006
I-1 U 55/06
Handelsblatt vom 04.04.2007

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