Konstruktionsfehler bei ungeschickt angebrachtem Becherhalter

Bringt ein Autohersteller einen Becherhalter so ungünstig am Armaturenbrett an, dass das nach einem Bremsmanöver aus dem Becher herausschwappende Getränk zwangsläufig in die darunter liegenden Bedienelemente läuft, handelt es sich um einen Konstruktionsfehler. Der Hersteller muss dann den entstandenen Schaden (hier defekte Steuerung der Klimaanlage) ersetzen.

Urteil des LG Köln vom 23.02.2005
10 S 273/04
NJW 2005, 1199

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