Neuwagenkauf: mangelhafter Geradeauslauf

Ein Neuwagen, der beim Geradeausfahren ständig leicht aber merklich nach rechts zieht, ist mangelhaft. Der Käufer ist in einem solchen Fall auch dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn der Fehler beim Geradeauslauf für dieses Modell typisch ist.

Urteil des LG Frankfurt/Main vom 19.07.2006
2-02 O 470/05
Pressemitteilung des LG Frankfurt/Main

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