Vierhundert Parkverstöße in drei Jahren
Einen einsamen Rekord dürfte eine Berliner Autofahrerin aufgestellt haben. In den Jahren 2004 und 2005 wurden über 300 Parkverstöße auf ihr Fahrzeug registriert. Von Januar 2006 bis Anfang 2007 kamen weitere 94 Knöllchen dazu. Damit war die Geduld der Straßenverkehrsbehörde erschöpft. Sie verlangte von der Verkehrsteilnehmerin, ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nachzuweisen. Als die Autofahrerin dem nicht nachkam, wurde ihr die Fahrerlaubnis entzogen. Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Antrag der Frau auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis mit der Begründung ab, wer Verkehrsverstöße in dieser Vielzahl begehe, sei offensichtlich nicht bereit oder in der Lage, die Verkehrsvorschriften zu beachten. Dass es sich ganz überwiegend um Bagatellverstöße handelte, spielte für das Gericht keine Rolle.
Beschluss des VG Berlin vom 09.05.2007
11 A 247.07
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