Gebrauchtwagen ummelden
Bevor Sie einen gebrauchten PKW kaufen, sollten Sie unbedingt aus technischen Gründen eine Probefahrt durchführen. Wenn Sie technisch nicht so versiert sind, hilft sicherlich ein Bekannter. Denn Sie wollen sich ja hinterher nicht über ein solches Versäumnis ärgern. Beachten Sie auch die Rechtsfragen bei einer Probefahrt. Der Artikel zu Rechtsfragen bei einer Probefahrt im Gebrauchtwagenkauf ist auch Bestandteil des kleinen Ratgeber Recht zum Gebrauchtwagenkauf.
Sehr nützlich und informativ ist natürlich ein Prüfbericht eines unabhängigen Sachverständigen. In allen Großstädten gibt es Sachverständige und Kfz-Werkstätten, die eine derartige Prüfung vornehmen. Suchbegriffe wie Kfz-Gutachter und Kfz-Sachverständiger zusammen mit dem Namen der Stadt bringen in den Suchmaschinen passende Ergebnisse.
Weiterhin sollten Sie - auch im Hinblick auf die Ummeldung - beachten:
- Prüfen Sie die Eintragungen in den Fahrzeugpapieren und hier insbesondere im
Fahrzeugbrief.
- Achten Sie auf die Anzahl der Vorbesitzer.
- Lassen Sie sich eine schriftliche Verkaufsvollmacht und die Ausweispapiere
des Bevollmächtigten vorweisen, wenn nicht der Fahrzeugeigentümer selbst verkauft.
- Achten Sie darauf, dass eine mitverkaufte Zusatzausstattung und Zubehör
in den Vertragsformularen vollständig aufgeführt und genau beschrieben ist.
- Die auf das gekaufte Auto abgeschlossenen Haftpflicht- und Kaskoversicherungen gehen mit dem Kauf auf Sie über. Prüfen Sie deshalb, ob die Versicherungsgesellschaft günstige Prämien bietet und entscheiden Sie, ob Sie die Versicherung beibehalten wollen. Sie haben beim Fahrzeugwechsel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können aber auch bei einer anderen Gesellschaft die für die Ummeldung früher erforderliche Doppelkarte (jetzt eVB-NUmmer) besorgen.
- Melden Sie den Wagen sogleich bei der für Sie zuständigen Zulassungsstelle um. Dazu sind an erforderlichen Unterlagen mitzubringen:
- Fahrzeugbrief
- Fahrzeugschein
- AU-Bescheinigung
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung
- Versicherungsbestätigung (Doppelkarte)
- Ein Bevollmächtigter ist mit einer schriftlichen Vollmacht für die Ummeldung bei der Zulassungstelle auszustatten.