Verkehrspsychologische Beratung

Entschließen Sie sich bei einem Punktestand von 14 Punkten oder mehr, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie sich auf ein Einzelgespräch einstellen, das in der Regel an drei Terminen stattfindet, die zusammen mindestens 4 Stunden dauern. Die Gespräche finden mit einem Dipl.-Psychologen (mit entsprechender Qualifikation) statt. Dieser kann dann darüber entscheiden, ob Sie anschließend noch eine Fahrprüfung ablegen sollen.

Sinn der verkehrspsychologischen Beratung ist es, Mängel in der Einstellung zum Straßenverkehr und im Verkehrsverhalten aufzuzeigen. Im Gespräch sollen Sie die Bereitschaft entwickeln, die Mängel abzubauen.  

Auch die verkehrspsychologische Beratung mit dem entsprechenden Rabatt-Effekt (2 Punkte) ist nur einmal in 5 Jahren möglich.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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