Wieviele Punkte gibt es für was?

Zur Beantwortung dieser Frage hat der Gesetzgeber eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift" zu § 15b StVZO erlassen und dort im § 2 im Einzelnen aufgeschlüsselt, wieviele Punkte es für was gibt. Den Wortlaut des § 2 finden Sie

 Hier.

 Zur Vereinfachung nehmen wir an dieser Stelle darauf Bezug.

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