Unfall mit Radfahrer ohne Schutzhelm
Stößt ein Radfahrer, dem keine überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden kann, mit einem verbotswidrig auf dem Radweg gehenden Fußgänger zusammen, ist ihm kein Mitverschulden anzulasten, weil er keinen Schutzhelm trug, durch den die erlittenen Kopfverletzungen vermeidbar gewesen wären.
Urteil des OLG Düsseldorf vom 18.06.2007
I-1 U 278/06
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf