Strafzumessung - das Resultat

Aus all den erläuterten Strafzumessungs-Gesichtspunkten filtert der Richter dann für jeden Einzelfall eine angemessene Strafe heraus.
Eigentlich sollte es so sein, dass die Strafe unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte einigermaßen berechenbar ist. Gleichwohl ist es in einem Medium wie dem Internet praktisch unmöglich, Ihnen zu sagen, für welches Delikt es nun welche Strafen geben wird. Denn wie Sie gesehen haben, hängt dies nicht nur von vielen einzelnen Tat- und Personenumständen ab. Ein bisschen abhängig ist die Höhe der Strafe auch von den örtlichen Gerichts-Gepflogenheiten und von der Person des Richters (wobei Ihnen ja immer noch das Rechtsmittel der Berufung zur Verfügung steht, wenn der Richter zu hart hinlangen sollte).
Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass wir Ihnen hier keine "Tarife" für einzelne Straftaten präsentieren können und wollen. Was Sie tun können, ist, sich alles zu überlegen, was in Ihrem Falle im Rahmen der Strafzumessung für sie günstig sein könnte und mit diesen gesammelten Überlegungen zu einem örtlichen Strafverteidiger gehen. Er wird Ihnen dann zumindest eine ungefähre Hausnummer nennen können, mit der Sie zu rechnen haben. Überhaupt sollten Sie in solchen Dingen den Rat eines Strafverteidigers suchen; ein Rechtsanwalt mit Erfahrung auf dem Gebiet der Strafverteidigung kennt nicht nur sein Fachgebiet, sondern oft auch die Richter und weiß, mit welchen Argumenten er bei Ihnen ins Schwarze trifft und mit welchen Dingen er ihnen gar nicht zu kommen braucht.

Wenn nun der Richter aufgrund aller ihm mitgeteilten Umstände zu einem Urteil gefunden hat, dann wird er Ihnen in diesem Urteil mitteilen, zu wie viel Tagessätzen er sie verurteilt. Und damit stellt sich die Frage, wie sich ein Tagessatz bemisst.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   © Alle Rechte vorbehalten.
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