Überquert der Fahrer des schweren Fahrzeugs die Haltelinie, nachdem mindestens 0,05 Sekunden Rotlicht erschien, kann gegen ihn wegen des Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 50 Euro verhängt werden. Er kann sich insbesondere nicht damit rechtfertigen, dass er im Falle einer Vollbremsung möglicherweise einen Auffahrunfall verursacht hätte.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 29.05.2008
Ss 205/08
Pressemitteilung des OLG Oldenburg
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